Kirchengemeinden

Das Tor zum Sinngrund
Bildrechte Sabine Schlagmüller

Wenn aus zwei Kirchengemeinden eine Pfarrei wird, dann muss gut bedacht werden, wie das gemeindliche Leben mit nur einer Pfarrstelle aussehen kann. Zu diesem Zweck haben die beiden Kirchenvorstände ein Konzept erarbeitet, wie unser Gemeindeleben aussehen kann:

Konzepte für das künftige kirchliche Leben

in der neuen „Pfarrei im Sinngrund“

 

1) Verwaltung und Name der Pfarrei

Wie schon im letzten Gemeindebrief veröffentlicht, werden die Kirchengemeinden Burgsinn und Mittelsinn ab dem 1. Juli 2023 zu einer neuen Pfarrei zusammengefasst. Der Name der Pfarrei lautet Evangelisch-Lutherische Pfarrei im Sinngrund.

Beide Kirchengemeinden bleiben unabhängig und behalten auch vorerst ihr jeweiliges Pfarramt vor Ort mit der dazugehörigen Sekretärin. Da aber auch ein Sitz der Pfarrei festgelegt werden muss, haben die Kirchenvorstände folgenden Beschluss gefasst: „Der Sitz der Pfarrei im Sinngrund wird ab Termin der Pfarreibildung am 01.07.2023, befristet auf ein Jahr, nach Mittelsinn, Hauptstraße 52 verlegt. Nach dieser Frist wird das neue Büro der Burgsinner Kirchengemeinde in der Kirchstraße 2 der Sitz der Pfarrei.

 

2) Gottesdienste und Festtage

Beide Kirchengemeinden behalten ihre gewohnten Gottesdienstformen bei (Burgsinn G1, Mittelsinn G4). Neu wird sein, dass jede Kirchengemeinde nur noch 3x pro Monat Gottesdienst hat, am vierten Sonntag ist die Gemeinde in die Nachbarkirche eingeladen. Hat ein Monat 5 Sonntage, wird an diesem eine digitale Andacht auf YouTube sein.

Festgottesdienste werden in beiden Kirchengemeinden zu jährlich wechselnden Uhrzeiten abgehalten. Manche Gottesdienste, wie Himmelfahrt oder die Osternacht finden in jeder Gemeinde nur alle 2 Jahre statt.

Gottesdienste „außerhalb der Reihe“ (wie die Passionsandachten) müssen leider auf ein machbares Maß reduziert bzw. gestrichen werden.

Die Gottesdienste in Obersinn und Rieneck sind so leider nicht mehr machbar, dennoch stehen beide Orte weiterhin für Kasualien zur Verfügung.

Der Gottesdienstplan ist mit den Kirchenvorständen abgestimmt und wird pro Quartal im Turnus des Gemeindebriefes (beginnend mit dem Kirchenjahr am 1. Advent) veröffentlicht.

 

3) Gebäude

Beide Kirchen bleiben uns erhalten und das Gemeindehaus Mittelsinn soll mehr für große Veranstaltungen der Pfarrei genutzt werden. Das Burgsinner Gemeindehaus wird mittelfristig verkauft werden; auch der Verbleib des Mittelsinner Pfarrhauses ist noch offen.

 

4) Konfirmandenarbeit

Die Mittelsinner und Burgsinner Jugendlichen werden von der Pfarrerin gemeinsam unterrichtet (Ort des Unterrichts wechselt). Zur Konfirmation wird eingeladen, wer im Jahr der Konfirmation 14 Jahre alt ist oder wird – unabhängig von der Klassenstufe, die diese Person besucht. Selbstverständlich kann es hiervon Ausnahmen geben.

Ab Bildung der Pfarrei wird unser bisheriges zweijähriges Konzept von Präparanden und Konfirmanden auf ein einjähriges Konzept konzentriert. Der Unterricht wird dadurch nicht weniger, lediglich gebündelt und er gestaltet sich übersichtlicher.

Die Konfirmation in Mittelsinn wird weiterhin am Hirtensonntag gefeiert, in Burgsinn wurde sie bereits vor 2 Jahren auf den 2. Sonntag nach Trinitatis verlegt.

 

5) Öffentlichkeitsarbeit

Wie sie ihn schon in Händen halten, wird der Gemeindebrief nun für beide Kirchengemeinden gemeinsam gestaltet. Alle Termine, Rückblicke und Informationen werden hier einmal im Quartal veröffentlicht. Auch eine gemeinsame Homepage (ab dem 1. Juli) www.sinngrund-evangelisch.de trägt zur Stärkung der neuen Pfarrei bei.

 

6) Besuche und Seelsorge

Es ist leider nicht mehr möglich – wie bisher in Mittelsinn – dass alle Gemeindeglieder ab 70 von der Pfarrerin besucht werden. Hier findet eine Angleichung an die Regelung in Burgsinn statt. Die Pfarrerin besucht ab 70 zu runden und halbrunden Geburtstagen und ab 90 Jahren jedes Jahr. Jubilare zwischen 76-79 erhalten eine Karte und bei den anderen Geburtstagen ab 80 wird die Pfarrerin von einem Besuchskreis unterstützt. Dieser muss in Mittelsinn erst aufgebaut werden. Bis das geschehen ist, bekommen Sie auch hier zu Ihrem 81.-84. und 86.-89. Geburtstag eine Karte. Wer sich vorstellen kann ehrenamtlich im Besuchskreis mitzuwirken, möge sich bei Pfarrerin Schlagmüller melden.

Sie haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Pfarrerin nach einem Hausabendmahl oder einem Krankenbesuch zu fragen. Die Besuche in Burgsinn zu den Jubelhochzeiten entfallen, dafür werden die Grüße postalisch versandt.

 

7) Kasualien

Die gewohnten Abläufe bei Beerdigungen werden in beiden Gemeinden beibehalten. Samstags sind keine Kasualtermine, da dort die Pfarrerin ihren freien Tag hat. Ausnahmen sind natürlich Trauungen.

Taufen werden ab dem 1. Juli immer pro Gemeinden an einem bestimmten Sonntag im Monat im Hauptgottesdienst stattfinden. Die Taufsonntage werden im Gemeindebrief veröffentlicht. Somit kann es natürlich sein, dass mehrere Kinder an einem Sonntag getauft werden – hier sind dann Absprachen zwischen den Tauffamilien in Bezug auf die Gestaltung möglich. Es wird auch möglich sein, in der jeweils anderen Kirche die Taufe durchführen zu lassen, wenn das terminlich besser passt.

 

8) Kirchenvorstand

Da beide Kirchengemeinden unabhängig bleiben, werden auch die Kirchenvorstände getrennt voneinander tagen und über die Belange und Finanzen der Gemeinde beschließen. Dennoch wird es mehrere gemeinsame Sitzungen beider Kirchenvorstände im Jahr geben, um Absprachen zu treffen und sich auch gegenseitig unterstützen zu können.

 

9) Schule

Pfarrerin Schlagmüller wird weiterhin im Rahmen Ihres Pflichtstundenmaßes an der Grund- und Mittelschule Burgsinn unterrichten und dort sowie in Aura Schulgottesdienste und Abschlussfeiern feiern und begleiten in Zusammenarbeit mit ihrem katholischen Kollegen.